Digitale Buchhaltung - Vereinfachen Sie Ihre Verwaltung
Unsere Kanzlei ist von der DATEV mit dem Zertifikat „Digitale Kanzlei 2024“ ausgezeichnet. Dieses Signet erhalten nur solche Kanzleien, die eine exzellente Digitalisierungsquote nachweisen und über hohe Kompetenz in der Digitalisierung verfügen.
Unsere Beratungsangebote für die digitale Buchhaltung
Unternehmen online
Nutzen Sie das führende Programm, um Belege Daten und Dokumente zwischen Ihrem Unternehmen und unserer Kanzlei auszutauschen. Sagen Sie zum Pendelordner Adieu.
Arbeitnehmer online
Über Arbeitnehmer online holen sich Ihre Mitarbeiter Lohnabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigungen und Sozialversicherungsnachweise selbst ab.
E-Rechnung mit ZUGFeRD
Im Rahmen der E-Rechnungspflicht ab dem 1.1.2025 ist die ZUGFeRD-Rechnung eines der möglichen E-Rechnungsformate. Denn die ZUGFeRD-Rechnung ist ein maschinell lesbares PDF und erfüllt diese Anforderungen.
Vorteile der digitalen Buchhaltung
Die digitale Buchhaltung vereinfacht die Abläufe in Ihrem Büro oder Ihrer Verwaltung. Unsere Kanzlei ist Digitalisierungspartner der DATEV. Wir passen die digitale Buchhaltung an Ihre Anforderungen an.
Wenn Sie die vorbereitende Buchhaltung machen
Digitale Buchhaltung schafft Pendelordner ab. Sammeln Sie Ihre Belege digital und laden Sie diese in die DATEV Cloud hoch. Unternehmen online ist dafür das optimale Programm.
Wenn Sie selbst buchen
Auch dafür ist Unternehmen online gut geeignet. Mit DATEV Mittelstand bieten wir ein Allround Buchhaltungsprogramm mit Modulen für Auftragsverwaltung, Fakturierung, Buchung, Zahlungsverkehr und Dokumentenablage.
Lohnabrechnungen auf das Holprinzip umstellen
Je mehr Mitarbeiter Sie haben, desto mehr profitieren Sie von Arbeitnehmer online. Nie mehr Lohnabrechnungen verteilen oder per Post versenden. Ihre Mitarbeiter holen sich ihre Unterlagen direkt aus ihren eigenen digitalen Postfächern.
Die E-Rechnung
eRechnungen sind maschinell lesbar. Die E-Rechnung besteht aus nicht manipulierbaren Codezeilen, die alle Pflichtbestandteile einer Rechnung beinhalten. Das beschleunigt den Rechnungseingang, die Buchung und die Vorbereitung des Zahlungsverkehrs. Auch die Archivierung wird zum Kinderspiel. Nie mehr ins Archiv gehen müssen, wenn ein Beleg zu suchen ist.
Experten schätzen, dass sich die Durchlaufzeiten von Rechnungen im Vergleich zu herkömmlichen Papierrechnungen um 70 % reduzieren.
Mit dem ZUGFeRD Format bietet sich für Unternehmen ein Typ der eRechnung in Form eines PDF-Belegs. Hinter diesem Beleg stecken strukturierte Daten, die ein geeignetes Buchhaltungsprogramm auslesen kann.
Wichtig: Die E-Rechnung wird ab dem 1.1.2025 Pflicht, mit Übergangsregelungen bis zum 31.12.2027.
Unsere Kanzlei ist von der DATEV mit dem Zertifikat „Digitale Kanzlei 2024“ ausgezeichnet. Dieses Signet erhalten nur solche Kanzleien, die eine exzellente Digitalisierungsquote nachweisen und über hohe Kompetenz in der Digitalisierung verfügen.
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