Beratung für Freiberufler

Sie sind der Spezialist, wir Ihre Berater.

Unsere Leistungen

Wir bieten Freiberuflern

  • Finanzbuchhaltung
  • Steuerberatung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Rechtsberatung

Status Freiberufler

Wir prüfen, wie Ihre Tätigkeit steuerlich einzuordnen ist.

  • Katalog-Berufe
  • Katalogähnliche Berufe
  • Feststellung durch das Finanzamt

Ihr Geschäftsmodell

Gewerbesteuer-Risiken vermeiden

  • Trennung freiberufliches und gewerbliches Einkommen
  • Wieviel Unternehmer-Ähnlichkeit beinhaltet Ihre Tätigkeit?

Wichtige Fragen

Wir klären wichtige Fragen:

  • Absetzbarkeit des Home-Office
  • das private Fahrzeug
  • Investition und Finanzierung
  • Beratung rund um das Arbeitsrecht

Beratung von der Gründung bis zur Abgabe

Freiberufler sind Unternehmer, für die bei Steuer und Buchhaltungspflichten andere Regeln gelten, als bei Gewerbetreibenden.

Trotzdem gilt auch hier unser Prinzip der Unternehmerberatung, das folgende Leistungen umfasst:

  • Beratung in der Gründungs-, Wachstums- und Nachfolge-Phase
  • Rechnungswesen mit Belegführung, Buchhaltung und Reporting
  • Steuerberatung als Steuergestaltung und Steuer-Deklarationsberatung
  • betriebswirtschaftliche Beratung für Wirtschaftsplanung, Investition und Finanzierung
  • Rechtliche Beratung um Ihr tägliches Geschäft abzusichern, bei komplexen Investitionen oder bei Nachfolgethemen.
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Wie wir Ihren freiberuflichen Status feststellen

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, unterliegen weniger Auflagen zum Beispiel bei der Buchhaltungsplficht. Ob eine Tätigkeit den freien Berufen zuzuordnen ist, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Das funktioniert in der Regel so:

  • Einordnung in den Katalog freier Berufe (§18 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
  • Einordnung nach den Kriterien des §1 Abs. 2 PartGG oder nach aktueller Rechtssprechung
  • Einholung einer verbindlichen Auskunft beim Finanzamt.

Zu den Katalog-Berufen zählen

  • Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure und Diplom-Psychologen.
  • Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer und Unternehmensberater.
  • naturwissenschaftlich-technische Berufe: Ingenieure, Handels-Chemiker, Architekten, Lotsen und Sachverständige aller Art.
  • Kulturberufe: Journalisten, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.

Die katalogähnlichen Berufe haben ein ähnliches Anforderungsprofil und erfordern eine höhere Ausbildung. Sicherheit über Ihren Status ist für Ihre Existenz als Freiberufler entscheidend. Wir sorgen für Status-Sicherheit für Ihre freiberufliche Tätigkeit. Dabei prüfen wir auch Ihr Geschäftsmodell.

Ihr Geschäftsmodell: sind gewerbeähnliche Leistungsbereiche enthalten?

Beispiel: Ein Augenarzt verkauft in seiner Praxis Kontaktlinsen und Kontaktlinsenzubehör. Seine Dienstleistungen, die er als Augenarzt erbringt, haben freiberuflichen Status. Das Geschäfts mit den Kontaktlinsen ist dagegen ein Gewerbe.

Einnahmen sauber trennen – 3 Fälle

  1. unproblematischer Fall – Einnahmen zu 100% freiberuflich
    die Einnahmen des Freiberuflers sind zu 100% der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen.
    Konsequenz: der Freiberufler wird zu 100% steuerlich als Freiberufler behandelt.
  2. gemischt freiberuflich und abgrenzbar:
    die Einnahmen des Freiberuflers sind freiberuflich und gewerblich. Beide Bereiche lassen sich strikt von einander trennen.
    Konsequenz: Beide Einnahmenbereiche werden steuerlich getrennt voneinander behandelt.
  3. freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit sind gemischt und nicht trennbar:
    In diesem Fall wird der Freiberufler steuerlich als Gewerbetreibender behandelt und zahlt daher Gewerbesteuer.

Je besser Sie freiberufliche Tätigkeit von gewerblicher Tätigkeit trennen, desto mehr profitieren Sie von den Steuervorteilen des Freiberuflers im Hinblick auf die Gewerbesteuer.

Wir beraten Sie, wie Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit von gewerblichen Geschäftsbereichen trennen können. Dabei finden wir eine Lösung, die das Finanzamt akzeptiert und die einfach zu verwalten ist.

 

reine freiberufliche Tätigkeit
freiberuflich und gewerblich getrennt
privates Arbeitszimmer absetzbar?

Wir beantworten die klassischen Fragen

Selbstverständlich beantworten wir die typischen Fragen, die Freiberufler immer wieder stellen.

Beispielsweise:

  • Home-Office: kann das private Arbeitszimmer steuerlich abgesetzt werden?
  • Fragen zur Abschreibung von Investitionen?
  • Nutzung des Kfzs?
  • Einstellung von Mitarbeitern und arbeitsrechtliche Fragen?

 

Kontakt

Haben Sie Fragen oder Anliegen zu unseren Dienstleistungen?
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Email. Mit Klick auf den Email-Button öffnet sich Ihr Emailprogramm.

Marburg

Tel.: +49 (0) 6421/4006-0
Fax: +49 (0) 6421/4006-250
Mail: mail@gwb-partner.de

 

Frielendorf

Tel.: +49 (0) 5684/9996-0
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Fritzlar

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Fax: +49 (0) 5622/9153-93
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Homberg / Efze

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Fax: +49 (0) 5681/930041
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Pößneck bei Jena

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