Beratung für Freiberufler
Sie sind der Spezialist, wir Ihre Berater.Unsere Leistungen
Status Freiberufler
Ihr Geschäftsmodell
Beratung von der Gründung bis zur Abgabe
Freiberufler sind Unternehmer, für die bei Steuer und Buchhaltungspflichten andere Regeln gelten, als bei Gewerbetreibenden.
Trotzdem gilt auch hier unser Prinzip der Unternehmerberatung, das folgende Leistungen umfasst:
- Beratung in der Gründungs-, Wachstums- und Nachfolge-Phase
- Rechnungswesen mit Belegführung, Buchhaltung und Reporting
- Steuerberatung als Steuergestaltung und Steuer-Deklarationsberatung
- betriebswirtschaftliche Beratung für Wirtschaftsplanung, Investition und Finanzierung
- Rechtliche Beratung um Ihr tägliches Geschäft abzusichern, bei komplexen Investitionen oder bei Nachfolgethemen.
Wie wir Ihren freiberuflichen Status feststellen
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, unterliegen weniger Auflagen zum Beispiel bei der Buchhaltungsplficht. Ob eine Tätigkeit den freien Berufen zuzuordnen ist, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Das funktioniert in der Regel so:
- Einordnung in den Katalog freier Berufe (§18 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
- Einordnung nach den Kriterien des §1 Abs. 2 PartGG oder nach aktueller Rechtssprechung
- Einholung einer verbindlichen Auskunft beim Finanzamt.
Zu den Katalog-Berufen zählen
- Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure und Diplom-Psychologen.
- Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer und Unternehmensberater.
- naturwissenschaftlich-technische Berufe: Ingenieure, Handels-Chemiker, Architekten, Lotsen und Sachverständige aller Art.
- Kulturberufe: Journalisten, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.
Die katalogähnlichen Berufe haben ein ähnliches Anforderungsprofil und erfordern eine höhere Ausbildung. Sicherheit über Ihren Status ist für Ihre Existenz als Freiberufler entscheidend. Wir sorgen für Status-Sicherheit für Ihre freiberufliche Tätigkeit. Dabei prüfen wir auch Ihr Geschäftsmodell.
Wir beantworten die klassischen Fragen
Selbstverständlich beantworten wir die typischen Fragen, die Freiberufler immer wieder stellen.
Beispielsweise:
- Home-Office: kann das private Arbeitszimmer steuerlich abgesetzt werden?
- Fragen zur Abschreibung von Investitionen?
- Nutzung des Kfzs?
- Einstellung von Mitarbeitern und arbeitsrechtliche Fragen?
Kontakt
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