Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht bei GWB-Partner

In den vergangenen Jahren hat die Zahl der steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren drastisch zugenommen. Immer früher werden Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eröffnet. Die Rechtsprechung in diesen Angelegenheiten wird deutlich strenger.

Im Steuerstrafrecht bieten wir daher professionelle Beratung bei der Nacherklärung bislang steuerlich nicht erfasster Einkommen und Vermögen und Erstellen für Sie strafbefreiende Selbstanzeigen im Bereich des Einkommen-, Umsatzsteuer-, Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts.

Wir unterstützen Sie, langjährige Steuerstrafverfahren frühzeitig durch eine strafbefreiende Selbstanzeige diskret zu vermeiden.

In den Fällen in denen es (dennoch) zu einem Steuerstrafverfahren kommt, stehen wir Ihnen vertrauensvoll zur Seite.

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