Umstrukturierung
Umstrukturierung
Die Gründe für die Umstrukturierung eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe sind vielfältig. Ebenso vielfältig sind die Möglichkeiten, die es gibt, um gewünschte Veränderungen zu realisieren. Wir unterstützen Sie gerne bei
- Umwandlungsvorgängen nach dem Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Formwechsel, Abspaltung) oder
- Umwandlungen außerhalb des Umwandlungsgesetzes (z.B. Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft),
- Unternehmensübertragen,
- der Erweiterung oder Reduzierung des Gesellschafterkreises, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich,
- Transfer von Betriebsvermögen in ein anderes Unternehmen
Wir beraten Sie zu den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten. Schließlich sollen gewünschte Veränderungen in der Unternehmensstruktur keine unnötigen Steuerbelastungen auslösen. Wir beachten dabei die Vorschriften des Umwandlungssteuergesetzes, die einschlägigen Vorschriften der Einzelsteuergesetze sowie des Erbschaft-bzw. Schenkungsteuergesetzes.
Z.B. wollen Sie Ihr Betriebsgebäude aus Ihrem Einzelunternehmen heraus in eine Gesellschaft transferieren, an denen bereits Ihre Kinder beteiligt sind. Die Gesellschaft soll haftungsbeschränkt sein und Sie wollen möglichst keine Steuern auslösen.
Ertragsteuerlich neutral ist der Transfer in eine GmbH & Co. KG möglich, wenn die normierten Voraussetzungen eingehalten werden. Schenkungssteuerlich kann durch Unterschreitung der Freibeträge das Auslösen von Steuern vermieden werden. Dies kann nach Bewertung der Immobilie mit Hilfe der Anteilshöhe gesteuert werden. Wir beraten Sie gerne.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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