Lohn-Mandanteninformation August/September 2026
Seit dem 1. Juli 2026 können Beschäftigte ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig für die Zukunft aufheben.
Seit dem 1. Juli 2026 können Beschäftigte ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig für die Zukunft aufheben.
Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie oder verbilligte Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 01.01.2026.
Das Bundeskabinett hat den Weg für die Erhöhung des Mindestlohns freigemacht bzw. die „Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung“ beschlossen.
Das OLG Hamburg hat eine für Arbeitgeber positive Entscheidung zu Arbeitgeberbewertungsportalen getroffen, die allerdings noch nicht endgültig ist.
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen (§ 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes – EntgFG).