Lohn-Mandanteninformation September/Oktober 2025
Das OLG Hamburg hat eine für Arbeitgeber positive Entscheidung zu Arbeitgeberbewertungsportalen getroffen, die allerdings noch nicht endgültig ist.
Das OLG Hamburg hat eine für Arbeitgeber positive Entscheidung zu Arbeitgeberbewertungsportalen getroffen, die allerdings noch nicht endgültig ist.
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen (§ 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes – EntgFG).
Am 1.1.2025 trat das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) in Kraft, das auch zur Anpassung arbeitsrechtlicher Regelungen geführt hat. Insbesondere wurde in einigen Bereichen die bisher gesetzlich vorgeschriebene strenge Schriftform (§ 126 BGB) durch die flexiblere elektronische Form (§ 126a BGB) oder Textform (§ 126b BGB) ersetzt.
Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie oder verbilligte Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 01.01.2025.
Im Folgenden möchten wir Sie über die aktuellen Pflichten des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung informieren.