Lohn-Mandanteninformation März/April 2026
Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie oder verbilligte Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 01.01.2026.
Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie oder verbilligte Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 01.01.2026.
Das Bundeskabinett hat den Weg für die Erhöhung des Mindestlohns freigemacht bzw. die „Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung“ beschlossen.
Das OLG Hamburg hat eine für Arbeitgeber positive Entscheidung zu Arbeitgeberbewertungsportalen getroffen, die allerdings noch nicht endgültig ist.
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen (§ 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes – EntgFG).
Am 1.1.2025 trat das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) in Kraft, das auch zur Anpassung arbeitsrechtlicher Regelungen geführt hat. Insbesondere wurde in einigen Bereichen die bisher gesetzlich vorgeschriebene strenge Schriftform (§ 126 BGB) durch die flexiblere elektronische Form (§ 126a BGB) oder Textform (§ 126b BGB) ersetzt.